Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eAVN) Kurzfassung Das Projekt eAVN realisiert ein elektronisches Verfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Projektschreibung "Mit der Neufassung der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 48, S. 2298) wird im deutschen Abfallrecht verpflichtend festgelegt, dass spätestens am 1. April 2010 das Nachweisverfahren nur noch elektronisch durchgeführt werden darf, soweit die Verordnung keine speziell geregelten Ausnahmen zulässt (z. B. Übernahmescheine im Bereich der Sammelentsorgung, die nicht elektronisch geführt werden müssen). Am 1. Februar 2007 ist die Neufassung der Nachweisverordnung in Kraft getreten. Künftig sollen die Papierformulare im Nachweisverfahren (insbesondere Entsorgungsnachweis, Begleitschein und entsprechend Register) über die Entsorgung gefährlicher – und fakultativ auch nicht gefährlicher – Abfälle auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden. Das elektronische Verfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle wird für alle Beteiligten verbindlich vorgegeben. Bislang führen noch jährlich ca. 250.000 Unternehmen (abfallerzeugende Unternehmen, Transporteure, Entsorgungsunternehmen) bis zu 150.000 Entsorgungsnachweise. Hierbei handhaben sie zusätzlich ca. drei Millionen Begleitscheine und ca. 14 Millionen Übernahmescheine. Bis 2010 soll das elektronische Verfahren flächendeckend eingeführt sein. Folgende Resultate sollen im Projekt erzielt werden:
(Quelle: http://www.cio.bund.de/cln_164/SharedDocs/Projekte/2009/Prozessketten/el...) http://www.zks-abfall.de/ This project was described byMarlen Jurisch (28. Februar 2011 - 14:13) Dieses Projekt wurde zuletzt bearbeitet von: Marlen Jurisch (17. November 2011 - 12:03) |
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